Seit der letzten Auflage hat sich einiges getan:
Dass die fortschreitende Digitalisierung und die Globalisierung auch das Steuerrecht vor neue Herausforderungen stellen, ist seit 2015 in das Bewusstsein der Öffentlichkeit und damit auch der Wissenschafter und der „Policymaker“ auf dem nationalen und internationalen Parkett gedrungen. Zudem haben gerade internationale Nicht-Regierungsorganisationen zunehmend und öffentlich darauf hingewiesen, dass Steuersysteme als solche und Vollzugsmängel im Steuerrecht einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Ungleichverteilung von Vermögen auf dieser Welt leisten. Eine der wesentlichen Folgen dieses veränderten Bewusstseins reflektiert das BEPS-Projekt der OECD, das in Kooperation mit einigen Nicht-OECD-Mitgliedern umgesetzt wird. Für den europäischen Raum hat die EU viele Anregungen der OECD in verbindliches europäisches Recht gegossen. Diese Entwicklungen betreffen, und das ist besonders bemerkenswert, nicht nur die direkten Steuern, sondern das Steuerrecht der Nationalstaaten insgesamt und vor allem das Verfahrensrecht.
Hinzu kommt, dass die Digitalisierung als solche auch vor dem Abgabenvollzug nicht Halt gemacht hat. Staaten implementieren zunehmend automationsunterstützte Risikomanagementsysteme, um den Vollzug effizienter zu gestalten, und verarbeiten dabei eine Unmenge an personenbezogenen Daten. Damit ist auch die im Mai des Jahres 2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung für den Vollzug von Abgabenrecht relevant. Die Gestalter und Gestalterinnen unserer Rechtsordnung und unseres Rechtsalltages haben sich in diesem Zusammenhang auch die Erkenntnisse der erhaltensökonomie und der Psychologie zu Herzen genommen, sodass sich der Vollzug verändert. Der Steuerpflichtige ist nicht mehr zwingend ein „Standard-Steuerpflichtiger“, der mit Befehl und Zwang zu abgabenrechtlichem Gehorsam bewegt werden muss. Datenverarbeitung macht es möglich, Steuerpflichtige in verschiedene Gruppen zu segmentieren und mit unterschiedlichen Methoden zu kontrollieren oder zur Mitwirkung zu bewegen. Positivrechtlich hat sich dies derzeit nur in einer Alternative zur klassischen Betriebsprüfung, der sogenannten „Begleitenden Kontrolle“ manifestiert. Sie kann als Paradigmenwechsel gesehen werden. Ganz auf dieser Linie ist auch das neue Schiedsgerichtsverfahren in internationalen Streitfällen zu sehen. Hier kommt es zu einer verfahrensbeendenden „Einigung“ zwischen den beteiligten Behörden und letztendlich auch dem Steuerpflichtigen. Sowohl die begleitende Kontrolle als auch die Streitbeilegung über ein Schiedsgericht sind international beeinflusst bzw europarechtlich geprägt.
Vollzug in einer digitalisierten und globalisierten Welt ist effizient nur möglich, wenn eingeweihte Dritte zunehmend in die Pflicht genommen und bestimmte Vorgänge zentral in Registern gespeichert werden. Auch das ist neu, unionsrechtlich oder international geprägt und hat Eingang in unsere Rechtsordnung gefunden.
Vor dem Hintergrund der Herausforderungen der Digitalisierung hat sich das Umsatzsteuerrecht stark verändert und wird sich bis zum Jahr 2021 noch weiter ändern.
Die beschriebenen Veränderungen dürften auch mit Anlass dafür gewesen sein, die Organisation der Finanzverwaltung neu zu denken. Die geplante Neuordnung, die zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Werkes in Form eines Initiativantrages vorliegt, ist geeignet, den Vollzug effizienter zu gestalten und vor allem die Entdeckungswahrscheinlichkeit bei Verstößen gegen das Abgabenrecht zu erhöhen. Sie sollen ab Juli 2020 gelten und wurden hier berücksichtigt.
Auf die vielen anderen kleinen und auch großen (Stichwort „Grunderwerbsteuer“) Änderungen seit der letzten Auflage hinzuweisen, würde den Rahmen dieses Vorwortes sprengen.
Die vorliegende Auflage bietet eine aktualisierte systematische Darstellung all jener Bereiche des Steuerrechts, die keine Ertragsteuern sind. Berücksichtigt wurden sämtliche Gesetzesänderungen einschließlich der Initiativanträge zum Abgabenänderungsgesetz 2020, zum Steuerreformgesetz 2020 und zum Finanzorganisationsgesetz und der unionsrechtlichen Änderungen, die in der Umsatzsteuer bis zum Jahr 2021 umzusetzen sind. Die Literatur wurde bis Ende Mai berücksichtigt.
Wie jede Auflage hätte das vorliegende Werk nicht ohne die tatkräftige Unterstützung meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Institut bewerkstelligt werden können. Für die umfassende redaktionelle Unterstützung, für die Sichtung und erste Zuordnung der Literatur und Judikatur, die kritische Durchsicht meiner Ausführungen und die Unterstützung bei der Fahnenkorrektur danke ich Mag. Johannes Gruber, Mag. Stefan Hammerl, BA BSc, Mag. Martin Sumper, Mag. René Wind, MSc, Mag. Martina Wölbitsch, Mag. Lily Zechner, Mag. Christina Schwarzenbacher, MA, Dr. Anna Maria Anderwald, LLM sehr herzlich.
Herzlicher Dank gebührt auch Mag. Sarah Krems für die umsichtige, gewissenhafte und unkomplizierte Betreuung auf Seiten des Verlages Manz.
Tina Ehrke-Rabel (Vorwort zur achten Auflage)