ARTEN DER ARBEITEN
Es können die Master-/Diplomarbeiten oder Dissertationen am Institut für Finanzrecht, am Institut für Unternehmensrechnung und Steuerlehre, am Institut für Unternehmensrecht und Internationales Wirtschaftsrecht und am Institut für Unternehmensrechnung und Wirtschaftsprüfung der Karl-Franzens-Universität Graz eingereicht werden.
THEMEN
Theoretische und empirische Arbeiten zum nationalen und internationalen Steuerrecht, zur betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, zu Unternehmensrechnung und Wirtschaftsprüfung und zum Unternehmens- und Wirtschaftsrecht.
JURY
Die Preise werden vom Vorstand des Vereines Steirische Steuerberater und Wirtschaftsprüfer auf Vorschlag des wissenschaftlichen Fachbeirates vergeben. Wissenschaftlicher Fachbeirat sind Univ.-Prof.in Dr.in Tina Ehrke-Rabel, Institut für Finanzrecht, Univ.-Prof. Dr. Rainer Niemann, Institut für
Unternehmensrechnung und Steuerlehre, ao. Univ.-Prof. Dr. Heinz Königsmaier, Institut für Unternehmensrechnung und Wirtschaftsprüfung, und ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Gerhard Schummer, Institut für Unternehmensrecht und Internationales Wirtschaftsrecht.
PREISE
Für die besten eingereichten Arbeiten werden Preisgelder bis zu insgesamt € 10.000,– vergeben. Über die Preise entscheidet der Vorstand auf Vorschlag des wissenschaftlichen Fachbeirates. Die Preise werden im Rahmen einer feierlichen Sonderveranstaltung in der Landesstelle der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Leechgasse 25, 8010 Graz verliehen. Die prämierten KandidatInnen haben die Gelegenheit ihre Arbeiten vor Fachpublikum zu präsentieren. Zusätzlich werden die prämierten Arbeiten allen steirischen Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern via Homepage zur Verfügung gestellt.
BEDINGUNGEN DER TEILNAHME
Es können nur Arbeiten eingereicht werden, die im Zeitraum von 1. Jänner bis 31. Dezember 2022 bei den genannten Instituten abgegeben wurden bzw. werden. Die Arbeiten müssen in gedruckter Form und als pdf-Dokument bis 31. Jänner 2023 beim Verein Steirische Steuerberater und Wirtschaftsprüfer eingelangt sein. Gemeinsam mit der Arbeit ist eine Zusammenfassung im Umfang von einer A4 Seite einzureichen.