Seit jeher wird Abgaben primär eine Aufgabe zugesprochen, die Finanzierung von Staatsaufgaben. Auch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes betont den weiten rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers sowohl bei der Auswahl von Steuergegenständen als auch bei der konkreten Ausgestaltung von Steuernormen. Neben der Finanzierungsfunktion werden Abgaben aber seit jeher und in der jüngeren Vergangenheit zunehmend als Instrument zur Lenkung seitens des Gesetzgebers eingesetzt. Beispiele hierfür sind Leerstandsabgaben, Umweltsteuern, aber auch Vermögensteuern.
Der Frage, ob dies Auswirkungen auf den Gestaltungsspielraum des österreichischen Abgabengesetzgebers hat, gingen Tina Ehrke-Rabel und Anna-Maria Anderwald im Rahmen dieser Veranstaltung anhand von Beispielen aus der Praxis nach.
Die Einladung zu dieser Veranstaltung finden Sie hier.