Zentraler Zweck der Umsatzsteuer ist zwar die Einnahmenerzielung, seit jeher werden aber durch umsatzsteuerrechtliche Normen außerfiskalische Ziele verfolgt. Aufgrund ihrer Ausgestaltung als indirekte Steuer unterliegt die Umsatzsteuer jedoch Beschränkungen hinsichtlich ihrer Eignung zur Erreichung diverser Sozialzwecke. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit den Möglichkeiten umsatzsteuerlicher Berücksichtigung von Sozialzwecken sowie mit den rechtlichen Rahmenbedingungen, die der Gesetzgeber zu beachten hat, wenn er die Umsatzsteuer als Gestaltungsinstrument einsetzt.
https://rdb.manz.at/document/rdb.tso.LIoeja20230304