Zur Erfüllung ihrer Aufgaben und vor allem zur Wahrung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung sind die Abgabenbehörden seit jeher auf die Mitwirkung nicht nur der Steuerpfl ichtigen selbst sondern auch qualifi zierter Dritter angewiesen. Begrenzte staatliche Ressourcen haben es auch seit jeher erforderlich gemacht, Kontrollhandlungen nach Maßgabe einer Risikobewertung zu setzen oder eben nicht zu setzen. Der Einsatz von Datenverarbeitungstechnologien und die Kooperation mit technologiebasierten privaten Akteuren gekoppelt mit Risikomanagementsystemen, die auf Basis von Machine-Learning funktionieren, sind mit hoher Wahrscheinlichkeit geeignet, die Effi zienz und die Effektivität des Abgabenvollzuges zu steigern. Sie werden auch eingesetzt. Studien und Berichte der OECD dokumentieren, dass es im Bereich des Steuerrechts eine große Vision gibt. Dass sie bereits in Umsetzung begriffen ist, dokumentiert dieser Beitrag. Dass die Umsetzung rechtlich und vor allem grundrechtlich unzureichend refl ektiert und eingehegt wird, wird deutlich gemacht.
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