In der neuen Ausgabe der “SWK - Steuer- und WirtschaftsKartei” erschien kürzlich ein Beitrag von Tina Ehrke-Rabel und Christoph Hernach zum Thema “Umsetzung von EU-Richtlinien durch Erlass des BMF – Musste die Gutscheinrichtlinie der EU wirklich nicht in formelles österreichisches Recht gegossen werden?” (SWK 2025, 1053).
Inhaltlicher Einblick:
Die Mitgliedsstaaten der EU waren sich einig, dass die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Gutscheinen einer eigenen Bestimmung in der Mehrwertsteuersystemrichtlinie bedürfe. Die betreffende Richtlinienbestimmung war bis zum 31.12.2018 in nationales Recht umzusetzen. Eine formelle Umsetzung in österreichisches Recht ist bis heute jedoch unterblieben. Die AutorInnen zeigen auf, dass eine richtlinienkonforme Interpretation der allgemeinen Bestimmungen des UStG, bzw eine Anpassung des Umsatzsteuererlasses des BMF an die neue Rechtslage, keine hinreichend Umsetzung der Gutscheinrichtlinie darstellen können. Österreich hat daher gegen die unionsrechtliche Umsetzungsverpflichtung verstoßen.
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