Daten über steuerrechtlich relevante Umstände sind grundsätzlich vom Schutzbereich des Grundrechts auf Achtung der Privatsphäre umfasst. Gleichzeitig besteht unter Umständen ein öffentliches Interesse an ihrer Preisgabe an andere Rechtsdurchsetzungseinheiten oder gar an die Öffentlichkeit. Das Spannungsfeld zwischen dem Steuergeheimnis und diesem öffentlichen Interesse auf Informationspreisgabe nach dem Informationsfreiheitsgesetz oder auch nur zur Strafrechtspflege hat an neuer Aktualität gewonnen. Ihm geht diese Tagung auf die Spur.
Alle Details zur Veranstaltung und Anmeldung finden Sie hier: Verfahrensrechtstag 2026