Anmeldung bis 15.03.2024, 23:59
Die Digitalisierung hat nicht nur das tägliche Leben verändert, sie – so die These für diese Veranstaltung – hat auch den Abgabenvollzug verändert, ohne die Rechtsgrundlagen grundlegend zu erneuern. Ob die These stimmt und welche (rechtlichen) Konsequenzen sich daraus ergeben, soll am Ende dieses Tages klar beantwortet sein.
Es erwarten Sie Impulsreferate und Podiumsdiskussionen zu folgenden Inhalten:
Was private Unternehmen schon seit einigen Jahren machen, um ihr Marketing zu verbessern und die Kundenzufriedenheit zu erhöhen, kann auch der öffentlichen Verwaltung dienen. Algorithmusbasierte Datenverarbeitung, Mustererkennung mittels Künstlicher Intelligenz und Erkenntnisse aus der Verhaltensökonomie verändern seit geraumer Zeit den Steuervollzug. Dazu zählen auch Meldepflichten, Registerzugriff, ein sich stetig erweiternder Informationsaustausch zwischen unterschiedlichen staatlichen Stellen und „Maschinen” sowie zwischen Staaten und die Vernetzung und Analyse von Daten im nationalen und europäischen Risikomanagement. Gleichzeitig verfügen auch Unternehmer zunehmend über digitale Tools um die Rechtsbefolgung zu erleichtern. Die gesetzlichen Grundlagen wurden stetig und punktuell modifiziert, das System des Abgabenverfahrens ist aber nach wie vor dasselbe wie in „vor-digitalen” Zeiten.
Ist die Rechte- und Pflichtenverteilung zwischen der Verwaltung und den Steuerpflichtigen tatsächlich noch wie früher? Dieser Frage widmet sich die Tagung.
Diskutiert werden vor allem Fragen betreffend Umfang und Grenzen der Offenlegungspflicht, Möglichkeiten der Wiederaufnahme, Echtzeit- und ex-post-Kontrollen sowie finanzstrafrechtliche Implikationen. Dabei wird zwischen der zunehmenden „Automatisierung” von Kleinstunternehmen, der Kooperation mit den größten Unternehmen und dem „Zwischending” der Klein- und der mittelgroßen Unternehmen unterschieden.
Es referieren und diskutieren Wissenschafter.innen, Vertreter.innen der Gerichtsbarkeit, der Finanzverwaltung und der Beratungspraxis.
Programm
Das detaillierte Tagungsprogramm sowie alle Informationen zur Anmeldung finden Sie in der Einladung .
Kosten
Für die Abdeckung des Verpflegungsaufwandes und der Reisekosten der Vortragenden wird ein Unkostenbeitrag von EUR 210,– eingehoben, der nach Anmeldung und Erhalt der Rechnung einzubezahlen ist.
Für Vollzeit-Studierende ist die Teilnahme mit Nachweis der Studienbestätigung kostenlos.
Anmeldung
Melden Sie sich bis 15. März 2023 hier an: Anmeldung
Wir freuen uns, Sie im März (wieder) bei uns begrüßen zu dürfen!