Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Inhalt:

Forum Steuerrecht 27.11.2019

"Take-aways" des Forums Steuerrecht am 27. 11. 2019

Am 27. 11. 2019 referierten Anna-Maria Anderwald, René Wind, Stefan Hammerl und Martin Sumper zum Thema „Ertragsteuern – Steuerreform- und Abgabenänderungsgesetz 2020 und Internationale Entwicklungen“.

Hier jeweils drei Take-aways der Vorträge des Forums Steuerrecht am 27. 11. 2019:

  • Anti-Missbrauchsvorschrift hinsichtlich hybride Gestaltungen nach § 14 KStG idF StRefG 2020, Mag.a Dr.in Anna-Maria Anderwald, LL.M. (Columbia)
  1. Sondervorschrift zur Neutralisierung von Steuerdiskrepanzen von hybriden Gestaltungen - Umsetzung europäischer Richtlinie basierend auf BEPS-Projekt.
  2. Voraussetzungen für Anwendbarkeit: Steuerdiskrepanz global betrachtet („Deduction/No Inclusion-Ergebnis“, „Double Deduction-Ergebnis“) und im Rahmen einer hybriden Gestaltung“ (taxative Aufzählung).
  3. Rechtsfolge: Neutralisierung der Steuerdiskrepanz. Bei einem Abzug von Aufwendungen ohne korrespondierende Einnahme - Aufwendungen in Österreich nicht abzugsfähig. Liegt ein doppelter Abzug von Aufwendungen vor - Aufwand darf in Österreich nicht abgezogen werden.
  • Pauschale Gewinnermittlung nach § 17 Abs 3a EStG, Mag. René Wind, Bakk. MSc
  1. Die pauschale Gewinnermittlung nach § 17 Abs 3a EStG kann von bestimmten Steuerpflichtigen und unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden.
  2. Die pauschale Gewinnermittlung nach § 17 Abs 3a EStG erlaubt für die Steuerpflichtigen einerseits weitere Verwaltungsvereinfachungen und andererseits eine weitere Möglichkeit von Kontrollrechnungen zur Steueroptimierung.
  3. Die vorgenommenen Differenzierungen zwischen der pauschalen Gewinnermittlung nach § 17 Abs 3a EStG und der pauschalen Ermittlung von Betriebsausgaben nach § 17 Abs 1 bis Abs 3 EStG wie sie im Fall der Bemessungsgrundlage, der Höhe der Betriebsausgabe, der Vorgehensweise bei Mischbetrieben und der begünstigten Einkünfte bestehen, weisen keine sachliche Rechtfertigung auf.
  • Der „Unified Approach“ der OECD zur Neufassung der internationalen Gewinnzuteilungsregeln, Mag. Stefan Hammerl, BA BSc
  1. Betrag A - Neuer „standalone“ Anknüpfungspunkt im Ertragsteuerrecht für „consumer-facing businesses“, Pauschalierte Zuteilung eines Anteils am „Nichtroutineprofit“ an Marktstaaten.
  2. Betrag B - Ergebnisaufteilung nach Maßgabe bestehender Regelungen (Art 5, 7, 9 OECD-MA) - Jedoch neu: Pauschalierte Behandlung routinemäßiger Marketing- und Distributionstätigkeiten.
  3. Betrag C - Wenn „Anspruch“ auf Betrag B dem Grunde nach besteht, Umfang oder Art der Tätigkeiten von diesem nicht adäquat erfasst werden, Mechanismen zur verpflichtenden Streitbeilegung und Streitvermeidung.
    --> Konsensbasierte Lösung mit Ende 2020 angestrebt.
  • OECD – Tax Administration 2019, Überblick über internationale Entwicklungen, Mag. Martin Sumper
  1. Wichtigsten Themen: E-Administration - Effizienterer Zugang zur Finanzverwaltung, Engagement with Taxpayer - Steuermoral der Steuerzahler anheben, Compliance risk management, Compliance by design - Frühes, proaktives Eingreifen der Finanzverwaltung (aufgrund Verarbeitung von „Big Data“).
  2. Wechsel zu digitalen Kanälen und steigende Bedeutung von Verhaltenswissenschaften.
  3. Steigende Bedeutung von „predictive risk profiling“ und Datenanalysen und Co-operative Compliance erzeugt neue internationale Nachfolgemodelle (International Compliance Assurance Programme, ICAP).

Die Folien finden Sie hier.

Vielen Dank für die Teilnahme!

Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Zusatzinformationen:

Ende dieses Seitenbereichs.